Als anerkannter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk (DESAG) erstelle ich Gutachten für unterschiedliche Anlässe – von der privaten Zweitmeinung bis zum gerichtlichen Beweisgutachten.
Privatgutachten
Im Privatgutachten erfolgt eine schriftliche Überprüfung und Beurteilung nach folgenden Kriterien:
- Liegen Planungsmängel vor?
- Entsprechen die erbrachten Leistungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
- Entsprechen die handwerklichen Leistungen den in Auftrag gegebenen Leistungen?
Gerichtsgutachten
Beim Gerichtsgutachten werden Fragen über das Gericht an den Sachverständigen gestellt, die dieser anhand eines Beweisschlusses beantwortet.
Schiedsgutachten
Bei einem Schiedsgutachten können sich Parteien z. B. technische Ausführungen durch einen neutralen Dritten klären lassen und dessen Aussage als verbindlich vereinbaren.
Beweissicherung
Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand zu sichern in Bezug auf:
- Leistungsumfang
- Leistungsqualität
Sachverständigenverfahren im Versicherungsstreitfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Schäden, die unmittelbar von einem von außen her einwirkenden Ereignis, z. B. Hagelschlag oder Sturm, zerstört oder beschädigt wurden.
Das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG ist dabei ein Verfahren zur Feststellung von Kausalität und Höhe des versicherten Schadens, wenn ein Streitfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht.