Leistungen

Sachverständigen-Gutachten

Als Sachverständiger erstelle ich detaillierte, nachvollziehbare Gutachten für Eigentümer, Versicherungen und Gerichte.

  • Unabhängige Analyse und Bewertung
  • Klare Dokumentation
  • Handlungsempfehlungen mit Prioritäten
  • Schnelle Terminvergabe
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Gutachten

So unterstütze ich Sie

Vor-Ort-Termin

Prüfung der Situation, Aufnahme relevanter Details und fachliche Einschätzung.

Analyse

Technische Bewertung von Ursache, Zustand, Ausführung und möglichen Folgeschäden.

Dokumentation

Nachvollziehbare Fotos, Ergebnisse und Empfehlungen in klarer Struktur.

Beratung

Konkrete nächste Schritte für Sanierung, Versicherung, Verwaltung oder Streitfall.

Sachverständiger bei der Begutachtung am Dach

Fachliche Klarheit – unabhängig dokumentiert und nachvollziehbar begründet.

Erstellung von Gutachten

Als anerkannter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk (DESAG) erstelle ich Gutachten für unterschiedliche Anlässe – von der privaten Zweitmeinung bis zum gerichtlichen Beweisgutachten.

Privatgutachten

Im Privatgutachten erfolgt eine schriftliche Überprüfung und Beurteilung nach folgenden Kriterien:

  • Liegen Planungsmängel vor?
  • Entsprechen die erbrachten Leistungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
  • Entsprechen die handwerklichen Leistungen den in Auftrag gegebenen Leistungen?

Gerichtsgutachten

Beim Gerichtsgutachten werden Fragen über das Gericht an den Sachverständigen gestellt, die dieser anhand eines Beweisschlusses beantwortet.

Schiedsgutachten

Bei einem Schiedsgutachten können sich Parteien z. B. technische Ausführungen durch einen neutralen Dritten klären lassen und dessen Aussage als verbindlich vereinbaren.

Beweissicherung

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand zu sichern in Bezug auf:

  • Leistungsumfang
  • Leistungsqualität

Sachverständigenverfahren im Versicherungsstreitfall

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Schäden, die unmittelbar von einem von außen her einwirkenden Ereignis, z. B. Hagelschlag oder Sturm, zerstört oder beschädigt wurden.

Das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG ist dabei ein Verfahren zur Feststellung von Kausalität und Höhe des versicherten Schadens, wenn ein Streitfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht.

Sie benötigen ein Gutachten oder möchten den Sachverhalt vorab besprechen? Ich berate Sie gerne persönlich und unverbindlich.

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